Sexuelle Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene geht uns alle an!
Sexuelle Gewalt
Benutzt ein erwachsener ein Kind oder einen ihm anvertrauten Jugendlichen, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder Machtbedürfnisse auszuleben und zu befriedigen, spricht man von „sexueller Gewalt“, von „sexuellem Missbrauch“ oder „sexueller Ausbeutung“.
Jede Form von sexuellen Handlungen vor oder an Kindern oder Jugendlichen ist Gewalt.
Solche Handlungen beeinträchtigen die sexuelle Entwicklung der Minderjährigen und schädigen sie dadurch als Person. Kinder haben eine eigene kindliche Sexualität. Sie können aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht wissen, was Erwachsene mit ihren Handlungen bezwecken; erst recht können sie dem nicht zustimmen oder damit auch nur einverstanden sein. Vielmehr nutzt die ältere Person die körperliche und geistige Unterlegenheit des jüngeren Menschen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder des Jugendlichen zu befriedigen.
Die Verantwortung für Straftaten in diesem Bereich liegt immer beim Erwachsenen und nie beim Kind. Selbst wenn sich ein Kind oder ein Schutzbefohlener in einen Täter oder in eine Täterin „verlieben“ sollte, ist das Kind bzw. der Schutzbefohlene nicht verantwortlich für das, was ihm angetan wird. Niemand darf an einem Kind sexuelle Handlungen ausführen, selbst wenn es sich nicht ausdrücklich wehren sollte. Immer macht sich der Erwachsene Strafbar.
Kinderrechte
1. Deine Idee zählt!
Du hast das Recht, deine Meinung und deine Vorschläge einzubringen. Du hast das Recht, dich zu beschweren.
2. Fair geht vor!
Du hast das Recht, respektvoll und fair behandelt zu werden. Kein Kind, kein Jugendlicher und kein Erwachsener darf dir drohen oder Angst machen. Egal ob mit Blicken, Worten, Bildern, Spielanweisungen oder Taten. Niemand darf dich erpressen, dich ausgrenzen oder abwertend behandeln.
3. Dein Körper gehört dir
Du darfst selbst bestimmen, mit wem du zärtlich sein möchtest. Niemand darf dich gegen deinen Willen küssen, deine Geschlechtsteile berühren oder dich drängen, jemand anderen zu berühren. Niemand darf dich gegen deinen Willen fotografieren oder filmen und niemand darf ohne dein Einverständnis Bilder und Videos von dir posten, smsen oder anders im Internet teilen bzw. weiterverschicken. Du hast das Recht, dass entsprechende Inhalte auf deinen Wunsch hin gelöscht werden. Peinliche oder verletzende Bemerkungen über den Körper eines Mädchen und Jungen sind gemein.
4. Nein heißt NEIN!
Wenn jemand deine Gefühle oder die von anderen verletzt, dann habt ihr das Recht NEIN zu sagen. Jedes Mädchen und jeder Junge hat eine eigene Art NEIN zu sagen. Manche sagen mit Blicken, Worten oder ihrer Körperhaltung NEIN, andere gehen beispielsweise weg. Du hast das Recht, dass dein NEIN respektiert wird.
5. Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat!
Wenn du dich unwohl fühlst oder jemand deine persönlichen Grenzen oder Gefühle verletzt, hast du immer ein Recht auf Hilfe durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene. Hilfe holen ist mutig!
Anbei befindet Sich ein Leitfaden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher das Gespräch mit Ihnen sucht.
Zusätzlich finden Sie im Anhang Adressen von Fachstellen die Ihnen im Umgang mit Sexueller Gewalt Hilfe und Informationen geben können.
Sollten Sie sich unsicher sein, haben Sie auch die Möglichkeit mit dem Pastoralen Team unserer Pfarreiengemeinschaft zu sprechen.
Liebe Eltern,
wir wollen, dass sich Ihr Kind auf unserer Ferienfreizeit, in unserer Gruppenstunde und Aktion wohlfühlt. Deshalb haben wir uns als Team im Vorfeld auch mit dem Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt auseinandergesetzt.
Wir wollen, dass unsere Freizeit, Gruppenstunde sowie unsere Aktionen ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sind!
Wir handeln präventiv, um unsere Gruppenarbeit zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche zu machen, an dem sich alle wohl fühlen können. In den letzten Jahren wurden viele Fälle von Übergriffen und sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen bekannt. Wir wollen, dass Übergriffe und sexualisierte Gewalt bei uns keinen Platz haben!
Wie wollen wir das erreichen?
Unser Hauptziel ist es, dass sich Ihr Sohn / Ihre Tochter während unserer Freizeit, bei den Gruppenstunden und Aktionen wohl fühlt. Daher fördern wir aktiv eine Kultur der Grenzachtung: Wir sensibilisieren Kinder und Jugendliche, ihre Grenzen wahrzunehmen und bestärken sie darin, zu signalisieren, wenn ihnen etwas unangenehm ist. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche, ihre Ideen und Wünsche einzubringen und wollen Kinder und Jugendliche stark machen!
Um auszuschließen, dass verurteilte Sexualstraftäter bei uns tätig sind, haben wir alle ein erweitertes Führungszeugnis im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes vorgelegt. Darüber hinaus haben wir eine Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang unterzeichnet. Damit setzten wir auch die Leitlinien des Bistums Trier um (KA Juni 2014, Nr.126) und beziehen dadurch aktiv Stellung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Bei unseren Ferienfreizeiten, Gruppenstunden und Aktionen werden folgende Methoden und Maßnahmen umgesetzt bzw. sind im Vorfeld geklärt worden:
§ Checklisten als Basis der Freizeitvorbereitung
§ Beschwerdebox
§ Vertrauensperson
§ Tagesreflexion, Kinderparlament, Mitspracherecht bei der Programmgestaltung
§ Getrennte Zelte / Zimmer für Mädchen und Jungen, Leiterinnen und Leiter
§ Getrennte Duschen und Toiletten für Jungen und Mädchen
§ Überfälle sind im Vorfeld besprochen.
§ Auf unserer Nachtwanderung wird niemand erschreckt!
§ Umgang mit Fotos
Wie können Sie uns unterstützen?
Wir freuen uns, wenn Sie schon vor unserer Freizeit mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn über die Rechte für Mädchen und Jungen ins Gespräch kommen!