Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück
Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 06.04.22:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 22.03.22:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 04.03.22:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 31.01.22:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 09.12.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 24.11.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 31.10.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 21.09.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 12.09.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 14.07.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" 02.07.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 21.06.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 18.05.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 19.04.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 26.03.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 10.03.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 27.01.21:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 16.12.20:

Überarbeitetes Schutzkonzept "Schritt für Schritt" vom 04.11.2020:

Es geht weiter – Schritt für Schritt…

 

Zusammenfassung des Schreibens von Trier v. 17/Juni-2020

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Schwestern und Brüder in Christus

 

Vom 17/Juni-2020 datiert das neueste Schreiben des Generalvikariates Trier hinsichtlich nächster Lockerungen für das Feiern von Gottesdiensten. Grundlage sind die Würde der jeweiligen Feier sowie das Vermeiden möglicher Ansteckung mit dem Coronavirus. Das Bistum folgt, wo RPL und das Saarland unterschiedliche Wege gehen, der strengeren Auslegung, um das Risiko von Infektionen so gering wie möglich zu halten.

Daher gilt weiterhin die Dispens von der Sonntagspflicht.

Ferner gilt ab 17/Juni-2020: der Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem zuständigen Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien („derzeit nur auf dem Weg einer Absprache über Telefon oder Kommunikationsmittel“), was jeweils möglich und im Blick auf alle Beteiligten (Personalressourcen z. B. für die Empfangsdienste!) sinnvoll scheint.

 

Das Bistum setzt hinsichtlich der Teilnahme von Personen, die einer (oder mehrerer) Risikogruppe(n) angehören, auf die Eigenverantwortung der Betroffenen.

 

Ⅰ Neue Lockerungen

 

In geeigneten Kirchen. Bisher sind dies in unserer Pfarreiengemeinschaft die vier Kirchen: Nörtershausen, Oberfell, Hatzenport und Kattenes. Diese verfügen über zwei getrennte echte Ein-/Ausgänge, die beim Betreten und Verlassen der Kirche die „Einbahnregelung“ ermöglichen. Zusätzlich verfügen diese Kirchen im Inneren über mindestens zwei verschiedene Gänge, die für den Kommunionempfang ebenfalls die „Einbahnregelung“ ermöglichen.

Lockerung jetzt:  In Kirchen ohne Seitengängen im Innenbereich muß für den Kommunionempfang die entsprechende Möglichkeit – z. B. durch Verrücken der Bänke zwei Seitengänge zu schaffen – geschaffen werden. Ist dies nicht möglich, kann die Kommunion am Platz gereicht werden. Bitte achten Sie dann aber auf genügend Abstand zwischen den Bänken, damit der Kommunionspender Abstand halten kann und sich nicht in eine Bank drängen muß, sondern zwischen den Bänken normal gehen kann. (Eventuell müßten Bänke entfernt oder deutlich auseinandergerückt werde.)

Eine weitere Lockerung:  Kirchen, die nur über ein Zugangsportal verfügen, können ebenfalls zugängig gemacht werden! Allerdings werden die Plätze von vorne nach hinten besetzt. Hier ist den Anweisungen der Empfangsdienste Folge zu leisten. Beim Verlassen der Kirche nach der hl. Messe gehen die hinteren Bänke zuerst nach Draußen. Es gilt: die Anweisung des Empfangsdienstes.

Voraussetzung ist: ein Empfangsdienst von vier Personen muß bereitstehn. Entsprechende Absperrungen an Bänken und Abstandmarkierungen auf dem Boden werden angebracht. Bereithalten von Hygienemittel – Desinfektion. Demnach könnten alle übrigen Kirchen wieder sonntags und am Vorabend heilige Messe mit Teilnahme der Öffentlichkeit feiern: d. i. Niederfell, Alken, Löf, Brodenbach, Burgen, Macken, Udenhausen und Pfaffenheck. Also alle unsere Pfarr- und Filialkirchen.

Anmeldungen zu den hll. Messen Samstag und Sonntag bitte im Pfarramt:

montags bis freitags von 8:00h bis 12:00h;

sowie montags bis donnerstags am Nachmittag von 14:00 bis 16:00h.

 

Lockerung auch hinsichtlich der Werktagsmessen und Wortgottesdienste:

 Bei absehbar geringerer Teilnahme kann werktags auf vorherige Anmeldung verzichtet werden. In diesem Fall wirft jeder Gottesdienstteilnehmer einen Zettel mit Namen, Anschrift und Telefonnummer in eine geschlossene Box – bitte beschaffen und bereithalten -, damit im Falle einer Infektion der Weg rückverfolgbar wäre. Wie bei den Anmeldelisten für Samstag/Sonntag gilt: 4 Wochen Aufbewahrungsfrist; dann werden die Unterlagen vernichtet. Die Empfangsdienste müssen ein Datenschutzformular unterschreiben. Die Listen, die Samstag/Sonntag erstellt werden, dürfen nicht einsichtig für Dritte (Personen außer Empfangsdienst) sein.

 

Weiterhin gilt: Händedesinfektion beim Betreten der Kirche, Durchlüften des Gottesdienstraumes; Desinfizieren von Handläufen und Kontaktflächen in der Kirche (Türgriffe etc.), liturgischen Gefäßen, Mikrophonen. Gesangbücher werden nicht zur Verfügung gestellt, sondern die Teilnehmer bringen bitte ihr eigenes Gotteslob mit. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Kollektenkörbchen stehen an den Ausgängen, bzw. am Ein-/Ausgang. Keine Kollekte durch die Reihen.

Mund-/Naseschutz beim Betreten und Verlassen der Kirche; außerdem für alle, die mitsingen möchten. Ansonsten ist kein Mund-/Naseschutz nötig. Weiterhin entfällt der Friedensgruß und anderer Körperkontakt (beim Segnen der Kinder, Friedensgruß und Kommunionreichung). Auch gilt nach wie vor: keine Kelchkommunion und keine Mundkommunion. Auf Chor und Orchester wird verzichtet.

Die Kommunion wird still gereicht; einmaliger Spendedialog: Pr spricht: „Der Leib Christi!“ – Die Gemeinde antwortet: „Amen!“

 

Ⅱ Andere sakramentliche Feiern und Sakramentalien (Gottesdienste, die nicht an Sakramentenspendung gebunden sind, wie Wortgottesdienste und Beerdigungen)

● Beerdigungen

Sterbeämter (also mit heiliger Messe – deshalb – Amt!) werden wie die hl. Messe am Sonntag durchgeführt (d. h. mit Empfangsdienste, Erstellen einer Liste sowie die erforderlichen Hygienevorschriften).

In der Kirche ist die Personenzahl begrenzt – 1,5m Sicherheitsabstand, außer bei Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben. Im Freien ist der Abstand zu halten.

 

Bisher bewährt sich gut die Praxis: Trauerfeier und Beisetzung auf dem Friedhof (Trauerhalle und Grab) zu halten. In der hl. Messe am Tag halte ich dann die Intention für den Verstorbenen. Der zeitliche Rahmen dieser Beisetzungen beträgt etwa 35 Minuten. Falls ein Sterbeamt vorher gehalten wird, beträgt der Zeitrahmen ca. 1h15‘-20‘. Je nach Witterung im Sommer und solange die Mund-/Nasenschutzpflicht beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Mitsingen besteht, könnte sich der Zeitunterschied bemerkbar machen. Die zeitlich kürze Form ermöglicht es Zeiten am frühen Vormittag, z. B. ab 9:30h, und auch zur Mittagszeit, ab 12:30h, anbieten zu können.

Erinnert sei zudem nochmals an die Feier am Allerseelentag, wo wir der Verstorbenen des zurückliegenden Jahres – Stichtag 1. September – gedenken, indem wir für jeden Verstorbenen eine Kerze entzünden, die mit dem entsprechenden Namen versehen ist.

Kondolenzgespräche, die ich bisher telefonisch führte, werde ich – nach Absprache mit der Familie – wieder im Rahmen eines Hausbesuches führen. Bei Bestattungen von außerhalb wird das Gespräch im Pfarramt oder telefonisch geführt; auch dies in Absprache mit den Betroffenen.

● Taufen, Erstkommunion, Trauungen

Hier gelten die Regelungen wie bisher: Abstand 1,5m, kein Körperkontakt. Die entsprechenden Absprachen werden mit den Tauffamilien und den Brautleuten im persönlichen Gespräch erörtert und geklärt.

Hinsichtlich der Erstkommunionfeiern [Anhang] ist Frau GemRef Andrea Ulrich mit den Katecheten und Eltern der Kommunionkinder im Gespräch. Frau Ulrich leitet in unserem Pastoralteam verantwortlich die Erstkommunionvorbereitung und wird entsprechende Hinweise geben / veröffentlichen.

● Firmung

Die Feier der Firmung wird ab dem 31/August-2020 schrittweise wiederaufgenommen. Eine Ergänzung zum Schutzkonzept zur Feier der Firmung im Bistum Trier ist als Anhang beigefügt! Hinweise zur Firmung [Anhang] wird unser GemRef Herr Rudolf Demerath geben / veröffentlichen, der vom Pastoralteam aus die Firmvorbereitung verantwortlich leitet.

 

Von Herzen: „Danke“ allen, die uns in den Empfangsteams unterstützen, damit wir überhaupt heilige Messen und Wortgottesdienste feiern können. Besonderer Dank gebührt jenen, die in anderen Pfarreien mithelfen und sich dort für den Empfangsdienst einteilen lassen. Das ist ein sehr schönes Zeichen für christliches und kirchliches Denken. Danke und „Vergelt’s Gott!“ auch allen, die in den pastoral-sakramentalen Diensten zur Seite stehn: Krankenbesuch und -kommunion, Gottesdienste für Senioren sowie im katechetischen Auftrag hinsichtlich Erstkommunion, Firmung und andere Projekte (Freizeiten etc.).

 

Heute schon wünschen wir allen, die sich auf die Sommerferien freuen, von Herzen erholsame und schöne Wochen. Die letzten Monate waren für alle kraftzehrend, da der Lebensrhythmus von Jung und Alt, von Familien und Alleinlebenden, von Lehrenden und Lernenden, besonders für Menschen in Pflege- und Altenheimen durch vielerlei Einschränkungen empfindlich gestört war. Wir brauchen wohl alle mal „Urlaub und Abstand“ von den zurückliegenden Monaten.

Dazu Ihnen und Euch: Gottes Segen und Geleit – Ihr Seelsorgsteam:

Andrea Ulrich (GR), Luise Müller-Isselstein (GR), Rudolf Demerath (GR)

und Pfr. Joachim Wagner

 

Anmeldung für die Feier der Heiligen Messe

Für alle die an der Feier der Heiligen Messe teilnehmen möchten, müssen sich zu oben genannten Zeiten im Pfarrbüro anmelden.

Im Anhang befindet sich die Datenschutzerklärung, in der Sie nachlesen könen was mit Ihren persönlichen Daten, die Sie uns bei der Anmeldung zu den Gottesdiensten anvertrauen, passiert.

 

Gottesdienste und öffentliche Veranstaltungen untersagt

Das Bistum Trier hat inzwischen bis auf weiteres, mindestens aber bis 30. April, eine Absage aller öffentlichen Veranstaltungen angeordnet.  Darunter fallen alle Gottesdienste, auch Taufen und Trauungen.  Die Absage betrifft auch die Kar- und Ostertage, die Erstkommunion-Feiern am 19. und 26. April und die Heilig-Rock-Tage in Trier.  Ebenso entfallen alle Tagungen, kirchliche Fortbildungsangebote, Gremiensitzungen, Wallfahrten und sonstige Fahrten. 

Die Priester werden angehalten, Beerdigungen im allerengsten Familienkreis durchzuführen. Die Anordnung der Landesregierung Rheinland Pfalz besagt, dass Versammlungen von mehr als 5 Personen nicht mehr erlaubt sind.  Die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen selbstverständlich zur pastoralen Betreuung zur Verfügung.  Unsere Kirchen sind - wie bisher - als Orte des Gebetes geöffnet. 

Die Pfarrbüros bleiben regulär besetzt, aber nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir bitten darum, dass Sie alles Notwendige telefonisch oder per E-Mail erledigen.  Im Gemeindezentrum Ochtendung, Pfarrzentrum in Kobern und Pfarrheim in Lehmen finden

Geistliche Angebote:  Pfarrer Joachim Wagner wird täglich eine Hl. Messe stellvertretend für alle feiern, in der auch aller Messintentionen gedacht wird. Dennoch werden diese Messintentionen zu einem späteren Zeitpunkt erneut angesetzt.  

 

Es besteht weiterhin Kontakt mit den Seelsorgern unser Pfarrereiengemeinschaft in Kontakt zu treten

Beste Erreichbarkeit: Mo-Fr 10-12 und 16-18 Uhr :

Gemeindereferentin  Andrea Ulrich 06747-953906

Gemeindereferentin  Luise Müller-Isselstein 0261-39055418

Gemeindereferenten Rudolf Demerath 02607-963296

(Zeiten können aufgrund von Feier- und Urlaubstagen abweichen)

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit von privaten Empfang, außerhalb von Gottesdiensten, einer Haus- und Krankenkommunion. Sprechen Sie bitte dafür den Beauftragten Ihrer Gemeinde  oder ein Mitglied des Seelsorgeteam an.

Sie sind herzlich zur Mitfeier von Fernseh- oder Internetgottesdiensten eingeladen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise in den Mitteilungsblättern.  Selbstverständlich spenden die Priester weiterhin die Krankensalbung.  

Das Bistum Trier und damit die Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück folgt mit diesen Maßnahmen auch den Vorgaben der Landesregierungen und der kommunalen Behörden. Wir werden entsprechend der aktuellen Entwicklungen über Änderungen zeitnah informieren.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite des Bistum Trier.

www.bistum-trier.de/home/corona-virus-informationen