Veränderte Synodenumsetzung nach den Gesprächen in Rom
Quelle: Info der Bischöflichen Pressestelle des Bistums Trier vom 20.06.2020
Trier – „Die Synode mit ihren Beschlüssen steht nicht in Frage. Es geht um einen bestimmten Teil ihrer Umsetzung, nämlich die Pfarreienreform.“ Das hat Bischof Dr. Stephan Ackermann bei den Beratungen zum weiteren Weg der Synodenumsetzung (17.-19. Juni 2020) betont. Er und die Bistumsleitung waren mit den diözesanen Räten (Pastoral-, Katholiken-, Priester- und Kirchensteuerrat), den Dekanatsleitungen, den Führungskräfte in Generalvikariat und Caritasverband, den designierten Leitungsteams und der Gesamtmitarbeitervertretung zusammengekommen, um über die Ergebnisse eines Gesprächs in Rom zu berichten und die nächsten Schritte zu diskutieren.
Ackermann machte klar, dass „auch ich selbst ernüchtert und auch ein Stück bedrückt bin durch die massive römische Intervention, nicht zuletzt angesichts der jahrelangen gründlichen Überlegungen, die wir angestellt haben und angesichts auch der kirchenrechtlichen Expertisen, die zu den verschiedenen Fragen eingeholt worden sind“. Er und die Bistumsleitung seien sich allerdings bewusst gewesen, dass „wir mit der Neustrukturierung der Pfarreien in ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Gremienstruktur und in der Konzeption der Leitung bis an die Grenzen des geltenden Kirchenrechts gehen würden“. Die Kongregation hat zu diesen Aspekten des Gesetzes Änderungen angemahnt, ebenso wie zur Rolle der Priester.
Der Bischof berichtete von einer kooperationsbereiten Gesprächsatmosphäre: „Es wurde uns nicht der Eindruck vermittelt, dass Rom über das Bistum Trier und den Bischof zu Gericht sitzt.“ Er habe im Gespräch deutlich gemacht, unter welchen Herausforderungen das Bistum Trier derzeit steht; und dass die Diözesansynode und der Bischof ihre Verantwortung darin sehen, nicht nur Antworten zur Bewältigung der Krise zu geben und Vorhandenes zu bewahren, sondern „einen neuen missionarischen und diakonischen Auftrag für die Kirche von Trier zu formulieren“.
Die Inhalte der Synode sind nicht in Frage gestellt Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg betonte, die Inhalte der Synode seien nicht in Frage gestellt: Ziel bleibe, diakonisch und missionarisch in der Welt von heute für und mit den Menschen in ihrem konkreten Leben präsent zu sein und zu wirken. „Unangefochten sind die pastoralen Entwicklungsprozesse für Liturgie, Katechese, Familie, Inklusion im Licht der sieben Leitsätze des Rahmenleitbilds, der vier Perspektivwechsel, im Bemühen um eine qualitätsvolle und verbindliche Weiterentwicklung.“ Auch das Konzept der „Orte von Kirche“ stehe nicht zur Debatte: „.Es hat bereits an vielen Stellen die Wahrnehmung darüber, wo die Kirche wirkt, verändert.“ Allerdings seien im Gespräch in Rom „rote Linien aufgezeigt“ worden, sagte von Plettenberg (vgl. Präsentation). Den Schritt von derzeit über 880 Pfarreien in 172 Pfarreiengemeinschaften zu 35 Pfarreien der Zukunft werde Rom nicht mittragen. Angefragt sei die Rolle der Priester, von denen eine Vielzahl nicht mehr als Pfarrer im Sinne des Kirchenrechts wirken könnten. Auch sei die Leitung in einem Team auf Augenhöhe nicht vereinbar mit dem Kirchenrecht, ebenso wenig wie die Definition eines pastoralen Rates als Entscheidungsgremium. An diesen Fragen werde nun in enger Abstimmung mit Rom weitergearbeitet, kündigte der Generalvikar an, und das Gesetz entsprechend überarbeitet.
Offener und konstruktiver Austausch Die Reaktionen der Teilnehmenden auf diese Informationen waren vielfältig: von Ernüchterung über Verletzung, Ärger und Wut; aber auch der Bestätigung, dass Rom damit den Sorgen vieler Menschen im Bistum Rechnung trage; bis hin zu konstruktiven und pragmatischen Lösungsansätzen und immer wieder auch der Zusage, den Weg weiter mitzugehen, äußerten die Frauen und Männer offen ihre Meinung. Viele eint die Sorge um die Einheit im Bistum. Vielfach wurde der Blick auf die ehrenamtlich Engagierten gelenkt, etwa mit der Sorge, dass aufgrund der römischen Einschränkungen viele „abspringen“ würden. Bischof Ackermann räumte ein, dass es darüber hinaus bis heute bei einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Menschen im Bistum Befürchtungen, Widerstände und erhebliche Kritik gegen das geplante Umsetzungsgesetz gebe – trotz aller Informations- und Anhörungsveranstaltungen mit Tausenden von Teilnehmenden und trotz allem Werben, diesen Weg der strukturellen Veränderungen und Erneuerung mitzugehen. Kritische Anfragen kamen auch zum Tempo der Umsetzung oder der möglicherweise zu starken Fokussierung auf die eher strukturellen Fragen. Auch hier sagten Bischof und Generalvikar eine selbstkritische Reflektion des Prozesses zu.
Pastorale Konzepte in weiten Räumen vorantreiben Am Ende der Beratungen kristallisierte sich die Idee heraus, zunächst die Pfarreiengemeinschaften zu Pfarreien zu fusionieren und die bislang geplanten Pfarreien der Zukunft als Pastoral- oder Seelsorgeräume zu verstehen. Auf dieser übergeordneten Ebene könne etwa die Verwaltung gebündelt werden. Unisono sprachen sich die Beraterinnen und Berater dafür aus, die pastoralen Konzepte, die die Synode angestoßen hat und zu denen in den vergangenen Jahren Teilprozessgruppen gearbeitet hatten, voranzutreiben. Dafür könnten pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Ebene eines Pastoral- oder Seelsorgeraums den Auftrag erhalten und so alle begleiten und unterstützen, die vor Ort in den konkreten Lebenswirklichkeiten der Menschen unterwegs sind. So könne dem Wunsch nach Nähe innerhalb der Pfarrei und der auch von Rom anerkannten Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Pfarreienlandschaft Rechnung getragen werden. Gemeinsame Verantwortung werde vor allem durch bischöfliche Delegation von Aufgaben an Priester und Laien möglich, die sich zu einem kollegialen Miteinander verpflichten können.
Generalvikar von Plettenberg kündigte an, dass nach dieser ersten Beratungsphase eine Arbeitsphase mit Vorschlägen für die Überarbeitung des Gesetzes folgen werde, an der neben den Führungskräften von Bistum und Caritas weitere Personen mit externem Fachwissen mitarbeiten würden. Nach den Sommerferien werde es eine weitere synodale Beratung geben sowie die Abstimmungen mit Rom. Konkrete Umsetzungsschritte könnten dann 2021 und 2022 gegangen werden. „Statt eines starken Schnitts mit einer grundlegenden Neuaufstellung steht jetzt eher eine behutsamere Entwicklung an“, sagte von Plettenberg. Was ein Ziel ist, formulierte einer der Teilnehmer: „Weitergehen nicht mit faulen Kompromissen, sondern im Sinne der Einheit im Bistum.“
Die Videostatements von Bischof Ackermann und Generalvikar von Plettenberg (auch schriftlich) sowie eine Übersicht der Beratungsgegenstände sind auch unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.
Information zur
„Aussetzung des Umsetzungsgesetzes“
durch die römische Kleruskongregation
Stand: 26. November 2019
Grundsätzlich
Die Entscheidung aus Rom, das Umsetzungsgesetz auszusetzen, bedeutet für unsere
Vorbereitungen und die Planungen eine starke Intervention. Das Vorgehen sowohl der
Priestergemeinschaft als auch der Gläubigen, die sich an die Kleruskongregation bzw. den
Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte gewandt haben, ist ein rechtlich mögliches Vorgehen,
über das wir informiert haben.
Wir werden mit dieser schwierigen und für viele Menschen belastenden Situation konstruktiv
umgehen. Wir prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung hat und welche Maßnahmen
zu ergreifen sind. Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Abschlussdokument der Synode
heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen eine den aktuellen Herausforderungen
angemessene Vision haben, die für das seelsorgliche Handeln leitend ist. Das Engagement
von vielen Gläubigen, sich für eine diakonische, missionarische und lokale
Kirchenentwicklung an vielfältigen Orten von Kirche einzusetzen, wollen wir weiter fördern.
Wir wissen uns der Erneuerung des kirchlichen Lebens in unserem Bistum Trier verpflichtet
und wollen diese im Einklang mit der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für die
Gesetzestexte angehen.
Bischof Dr. Ackermann wird sich am Wochenende mit einem geistlichen Wort an die
Gläubigen im Bistum richten.
Dekrete zur Errichtung der neuen Pfarreien
Bischof Dr. Stephan Ackermann wird aufgrund der Entscheidung der Kleruskongregation die
in der vergangenen Woche versandten Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien,
Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände sowie zur
Errichtung der ersten 15 Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020
zurücknehmen. Dies geschieht jeweils durch ein Dekret, das die Aufhebung der versandten
Dekrete bestimmt. Die Zustellung erfolgt an diejenigen Gremien und Personen, denen die
Aufhebungs- und Errichtungsdekrete zugestellt wurden. Da es sich um eine große Zahl an
Dekreten handelt, wird die Zustellung noch einige Tage dauern.
Da der Bischof heute bekräftigt, die Dekrete zurückzunehmen, erübrigt sich eine
Beschwerde.
Gremiensituation
Da für die neuen Pfarreien keine Räte gewählt werden können und die Amtszeit der vor vier Jahren gewählten Gremien ausläuft, wird der Bischof ein Übergangsmandat für die derzeit amtierenden Gremien
aussprechen, vergleichbar der Regelung für die Pfarreien, die 2021 starten sollen. Siehe hier
https://www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/einblicke/zeitung-einblicke-3-oktober-2019/einblicke-iii-6-pfarreiengemeinschaft-im-uebergang/
Die Kleruskongregation sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer solchen Regelung zur gemeinsamen Gestaltung des pastoralen Lebens und zur ordnungsgemäßen Vertretung der Kirchengemeinden und
Kirchengemeindeverbände. Der Erlass eines entsprechenden Dekretes fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Diözesanbischofs.
Starttermin 1. Januar 2020
Von einer Errichtung von neuen Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 sehen wir ab. Durch die Aussetzung des Gesetzes sind die vorgesehenen Wahlen gestoppt. Die administrativen
Implementierungen werden ebenfalls ausgesetzt.
Solange es keine Entscheidung aus Rom gibt, können wir keinen neuen Zeitplan anbieten. Wir bitten um Verständnis. Über aktuelle Entwicklungen informieren wir.
Stellungnahme an die Kleruskongregation/Kontakt mit Rom
Seit Freitag steht die Bistumsleitung in Kontakt mit den zuständigen Stellen in Rom. Bischof Dr. Ackermann wurde um eine Stellungnahme sowohl an die Kleruskongregation wie an den Päpstlichen Rat für
die Gesetzestexte gebeten. Beide Stellungnahmen wird er zeitnah verfassen. Zum weiteren Verfahren können wir derzeit nichts sagen.
Leitungsteams
Neue Anstellungsverhältnisse werden beibehalten. Wir werden mit den Frauen und Männern Gespräche führen über ihren Einsatz für die Zeit der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes.
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Bischöflicher Generalvikar
Die Synode im Bistum Trier ist am 1. Mai 2016 zu Ende gegangen. Rund 280 Synodale haben mehr als zwei Jahre lang beraten, um mit dem Bischof eine Orientierung für das zukünftige kirchliche Handeln im Bistum zu erarbeiten. Die Synode ging aus von der Frage: „Wie wollen wir persönlich und gemeinsam unseren Weg des Glaubens im Bistum Trier gehen – in den sich rasant ändernden Rahmenbedingungen des Dritten Jahrtausends?“
Die rasanten Veränderungen haben die Synodalen besonders auf sich wirken lassen und nach den prägenden Entwicklungen unserer Zeit gefragt. Diese fordern die Kirche dazu heraus, sich sehr radikal auf die Menschen und ihre Lebensbedingungen einzulassen, um mit ihnen gemeinsam herauszufinden, was Jesu Botschaft heute bedeutet. Im Abschlussdokument wollen die vier Perspektivwechsel beschreiben, wie die Kirche in der heutigen Zeit glaubwürdig die Frohe Botschaft verkünden kann.
Die Kirche will entschieden an der Seite der Menschen stehen und vom Einzelnen her denken (Perspektivwechsel eins). Sie will bewusst von den Charismen leben (Perspektivwechsel zwei), die der Herr ihr in dieser Zeit schenkt.
Die Synodalen und die ganze Synode sind überzeugt davon, dass die Frauen, Männer, Kinder und Jugendlichen in unserem Bistum in weiten pastoralen Räumen ansprechende Gemeinschaften bilden (Perspektivwechsel drei) und einander im Glauben stärken können. In gemeinsamen Beratungen, im Miteinander-Ringen, im Stocken und im Vorankommen – also durch das synodale Prinzip (Perspektivwechsel vier) – lässt die Kirche sich von der Freude an Jesus Christus und von seiner Botschaft inspirieren.